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Psychiatrische Notfälle

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Psychiatrische Notfälle


Psychiatrische Notfälle

Psychiatrische Notfälle fordern den Notarzt auf andere Weise als ein Herzstillstand oder Schlaganfall. Das Spektrum umfasst neben den psychiatrischen Krankheiten im engeren Sinn auch Vergiftungen, Entzugserscheinungen, Suizidversuche und psychische Erregungszustände, die häufig auf einer psychosozialen Krise beruhen. Letztere lassen sich oft durch eine Basiskrisenintervention wirksam behandeln, die den Patienten durch Zuwendung und ein ruhiges Gespräch stabilisiert. Andere Krankheitsbilder werden medikamentös behandelt; im Extremfall einer möglichen Eigen- oder Fremdgefährdung hat der Notarzt darüber zu entscheiden, ob er die für eine zwangsweise Unterbringung erforderliche Bescheinigung ausstellt. Da jeder achte Einsatz einem psychiatrischen Notfall gilt, sollte sich jeder Notarzt damit befassen – denn in der Ausbildung zum „Arzt im Rettungsdienst“ wird er in aller Regel nicht ausreichend auf psychisch kranke Patienten vorbereitet.



Etwa jeder achte Notarzteinsatz gilt einem psychiatrischen Notfall. Diese Krankheitsbilder stehen damit an dritter bis vierter Stelle der Einsatzstatistik. Psychiatrische Notfälle sind somit weit häufiger als etwa Kindernotfälle oder Verbrennungen. Beispielhaft sei hier auf eine aktuelle Auswertung der Diagnosen der Notärzte in Aachen verwiesen:






Die Aachener Statistik entspricht den Angaben für das Bundesgebiet durch die Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin und Rettungswesen. Dort wird auch vermutet, dass im ländlichen Raum weniger derartige Notfälle gemeldet werden. Das kann durch die Statistik aus der Umgebung von Aachen bestätigt werden:

Psychiatrische Notfälle

Berufsfeuerwehr Stadt Aachen
11,67 %

Freiwillige Feuerwehr Düren Notarzteinsatzfahrzeug I
8,66 %

Freiwillige Feuerwehr Düren Notarzteinsatzfahrzeug II
6,27 %

Malteser-Hilfsdienst Linnich
6,86 %

Etwa bei jedem dritten psychiatrischen Notfall hat es der Arzt mit einer Vergiftung durch Alkohol, Medikamente oder illegale Drogen zu tun. Die Statistik wird gefolgt von Erregungszuständen, Psychose/Depression/Manie, Suizidversuchen, sozialen Krisen und Entzugssymptomatik. Für das Jahr 2005 ergab sich in Aachen folgendes Bild:






Die Leitsymptome eines psychiatrischen Notfalls betreffen das Bewusstsein, den Antrieb oder die Stimmung. Der Zustand kann lebensbedrohlich sein oder schwere Folgen nach sich ziehen, weshalb ein sofortiges Eingreifen und eine Therapie erfolgen muss, die sich an den Symptomen orientiert:

Leitsymptome eines psychiatrischen Notfalls

Gestörtes Bewusstsein
qualitativ
Koma, Sopor, Somnolenz


quantitativ
Delir, einfache Verwirrung, Dämmerzustand

Gestörter Antrieb
Steigerung
Erregungszustand


Minderung
Stupor, Autismus

Gestörte Stimmung
gehoben
Manie


gesenkt
Depression, Suizidalität

Nicht immer sind Notärzte ausreichend darauf vorbereitet, diese Krankheitsbilder zu erkennen und voneinander zu unterscheiden. 78 Prozent der Notärzte halten sich in dieser Hinsicht nicht für ausreichend ausgebildet; entsprechend werden nur in etwa 80 Prozent der Fälle die richtigen Diagnosen gestellt.

Erste klinische Einschätzung
Eine erste klinische Einschätzung ergibt sich aus dem unmittelbaren Kontakt zum Patienten: Wie wirkt er – wach, ansprechbar, orientiert? Wendet er sich dem Gesprächspartner zu, ist er offen oder misstrauisch? In einer ruhigen Umgebung (zum Beispiel im Rettungswagen bei geschlossenen Türen) sollte der Notarzt dann den Zustand des Patienten ausloten durch Fragen wie diese:

- Wie ist Ihre Stimmung? Gedrückt, euphorisch?
- Fühlen Sie sich bedroht, verfolgt?
- Sind Sie sensibler als andere Menschen?
- Drehen Sie sich schon mal um, ob jemand hinter Ihnen ist?
- Hören Sie Stimmen oder Geräusche, die andere nicht sehen bzw. hören? Sehen Sie Bilder? Dabei beobachten, ob Patient innehält, in eine Ecke sieht (als ob dort jemand ist): Hinweis auf Schizophrenie

Hinter einem psychischen Erregungszustand steckt häufig eine psychosoziale Krise. Auslöser können eine Trennung, Mobbing, der Verlust des Arbeitsplatzes oder der Wohnung oder generell eine lang anhaltende Perspektivlosigkeit sein. Wenn die Bewältigungsstrategien zusammenbrechen, kann das zu einem plötzlichen „Ausrasten“ führen, häufig verquickt mit einer Suchtproblematik oder der Äußerung von Suizidgedanken.

In vielen dieser Fälle ist eine Basiskrisenintervention erforderlich und hilfreich, deren wichtigste Mittel Ruhe und ein Gespräch mit dem Patienten sind. Dennoch dauern solche Einsätze nicht länger als bei somatisch Erkrankten (siehe: Zeitaufwand für psychiatrische Notfälle.) „Jeder Notarzt sollte diese präklinische Basiskrisenintervention beherrschen“, sagt Dr. Katja Scholtes, Leiterin der Notaufnahme des Klinikums Hanau. Im Online-Journal „Das gepfefferte Ferkel“ hat sie das Gesprächsprotokoll einer solchen Intervention veröffentlicht.

Das Beispiel macht deutlich, wieviel der Notarzt durch Zuwendung und eine „distanzierte Empathie“ gegenüber dem Patienten erreichen kann. Es handelt sich um die wirksame Abwendung einer lebensbedrohenden Krise – ureigene Aufgabe des Arztes, der dazu nicht immer technische Mittel oder Medikamente benötigt. Nach dem Ende des Einsatzes sollte der Patient möglichst nicht alleine zurück bleiben; auch sollten ihm konkrete Anlaufstellen für Therapieangebote genannt und möglichst eine Perspektive auf Besserung eröffnet werden.

Ärztliche Aufgabe kann es bei psychiatrischen Notfallpatienten auch sein, diese vor der Gewalt gegen sich selbst oder andere zu bewahren. Es ist mit einfachen Fragen möglich, die Suizidalität des Patienten abzufragen – dabei sollte ihm vermittelt werden, dass es nicht schlimm ist, darüber zu sprechen:

- Haben Sie lebensmüde Gedanken?
- Sind konkrete Gedanken vorhanden? Haben Sie Vorbereitungen getroffen?
- Bestehen passive lebensmüde Wünsche („so ist das Leben nicht lebenswert“, „ich wünschte, ich wäre tot“ etc.)?
- „Viele Menschen in Ihrer Situation hätten lebensmüde Gedanken, geht es Ihnen auch so?
- “Können Sie sich von den Gedanken distanzieren?


Wenn eine psychisch bedingte Eigen- oder Fremdgefährdung anders nicht abgewehrt werden kann, sehen Landesgesetze eine Unterbringung bzw. Zwangseinweisung in ein (psychiatrisches) Krankenhaus vor. Der Notarzt kann die erforderliche Bescheinigung ausstellen, die vorläufigen Charakter hat. Der Patient wird auf dem Transport in der Regel ärztlich begleitet, wenn nötig auch durch einen Polizeibeamten. Nach einer ausführlichen Eingangsuntersuchung im Krankenhaus entscheidet ein Richter spätestens am folgenden Tag, wie lange die Unterbringung andauert.

Von den Erregungszuständen bzw. psychosozialen Krisen abgesehen, werden die meisten psychiatrischen Notfälle mit Medikamenten behandelt. Es stehen die klassischen Antipsychotika (Haloperidol, Levomepromazin) sowie Benzodiazepine (Diazepam, Lorazepam) zur Verfügung; daneben auch neuere Antipsychotika, die jedoch nicht in einer intravenösen Darreichungsform verfügbar sind. Auf diesem Gebiet existieren keine evidenzbasierten Leitlinien und kaum Forschungsergebnisse. Im Mittelpunkt der Notfallbehandlung sollten die Bedürfnisse des Patienten stehen und nicht die des Arztes – was selbstverständlich klingt, aber bei psychiatrischen Notfällen gelegentlich vergessen wird. Entscheidend ist die Krisenintervention, nicht etwa die Sedierung des Patienten.


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